Informationen zu den Prüfungen


 

Hinweise zum Staatsexamen im Unterrichtsfach Kunst
 

A)     Gesonderte Anmeldung für Staatsexamen "Kunstpraxis"-Unterrichtsfach:

  1. Jeder Studierende mit Hauptfach Kunst teilt dem Sekretariat mit, mit welcher künstlerischen Technik er die Prüfung ablegen wird.
  2. Bei besonderen künstlerischen Verfahren (besonders im Bereich der Neuen Medien) nehmen die Studierenden im Vorfeld verpflichtend Kontakt mit den hauptamtlichen Dozenten auf.

B)     Zum Staatsexamen "Kunstpraxis"-Unterrichtsfach mit digitalen Medien:

  1. Sämtliche Arbeitsschritte werden als Photoshop-/GIMP-Datei auf CD gespeichert, um nachvollziehbar zu sein. Das Ergebnis wird in A4 ausgedruckt. Jeder Student ist für einen funktionierenden Drucker selbst verantwortlich.
  2. Die wesentlichen fotografischen Grundlagen für die Bildbearbeitung müssen nachvollziehbar während der Prüfung entstehen.
  3. Die Studierenden dürfen eigene Notebooks und eigene Kameras verwenden.
  4. Die Studierenden dürfen zusätzliche Bildmaterialien verwenden. Die zusätzlich verwendeten Bildmaterialien müssen als solche auf einem gesonderten Dokument benannt, abgebildet und ebenfalls gesondert ausgedruckt werden.

 Hinweise zum Modulplan bzgl. der Exkursionen:

  1. Studierende erhalten auf Exkursionen mit künstlerischem Schwerpunkt nach neuer Neuer LAPO  6 ECTS.
  2. Wenn Studierende nach neuer Neuer LAPO  zum zweiten oder dritten Mal auf Exkursion mit künstlerischem Schwerpunkt fahren, können sie sich 6 ECTS im Freien Bereich anrechnen lassen, sofern sie eine Dokumentation ihrer künstlerischen Entwicklung auf der Exkursion als Workload beim betreuenden Dozenten abgeben und bei der Konzeption der Ausstellung federführend (Flyer, Hängen, Catering etc.) mitarbeiten.

 

 

 

 

 

 

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